Petitionsausschuss des Deutschen BundestagsWer direkten Einfluss auf den deutschen Bundestag ausüben will, sollte sich mal das Portal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestag ansehen. Nach erfolgreicher Registrierung kann man selbst Petitionen einreichen oder auch bestehende Petitionen digital unterzeichnen und kann so direkten Einfluss auf das politische Geschehen in Berlin nehmen.
Was ist eine Petition?
Eine Petition ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Was sagt der Deutsche Bundestag selbst dazu?
Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, sollte man sich rechts oben anmelden.Es erscheint folgende Eingabemaske.
Nach dem Ausfüllen der Eingabemaske und dem Klick auf „Jetzt registrieren“ kommt der Dankesbildschirm.
Man bekommt eine E-Mail zugesandt und muss innerhalb dieser auf einen Bestätigungslink klicken, um sein Benutzerkonto zu aktivieren. Ab dann kann man selbst Petitionen einreichen oder bereits bestehende digital unterzeichnen.
Sobald ihr euch eingeloggt habt, seid ihr auf der Startseite.
In der Mitte unter „Meine Petition“ könnt ihr selbst eine Petition einreichen, indem du auf den Button „Neue Petition einreichen“ klickst. Rechts davon findet ihr „Lesen, Diskutieren & Mitzeichnen“. Mittels Klick auf den Button „Zum Petitions-Forum“ gelangt ihr zur Übersicht für eingereichte Petitionen. Ganz rechts auf der Startseite findet ihr eine Auswahl an aktuellen Petitionen. Für den Start empfehle ich „Zum Petitions-Forum“. Hier kannst du dir einen Überblick verschaffen und beginnen digital zu unterzeichnen.
Nutzt vor allem auch die „Hilfe“ (rechte Spalte auf der Inhaltsseite), um schnell zu verstehen, wie das Ganze funktioniert.
Was sollte man auf alle Fälle wissen?
Wirkt sich die Anzahl an Unterstützern auf die Bearbeitung einer Petition aus?
Die Anzahl an Unterstützern wirkt sich grundsätzlich nicht auf die parlamentarische Prüfung einer Petition aus, für den Umfang der Prüfung ist allein das Anliegen entscheidend. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 17 jedermann das Petitionsrecht und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestage bearbeitet jede eingegangene Petition gleich – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition mit tausenden von Unterstützern handelt. Die Zahl der Unterstützer und das Erreichen des Quorums erleichtert jedoch den Zugang zu einer öffentlichen Beratung.
Quelle: Hilfe auf der Petitionsseite
Das Quorum
Mit Quorum (lateinisch für „von denen“) ist die notwendige Anzahl an Unterstützern für eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses gemeint. Wird eine Petition nach Eingang innerhalb von vier Wochen (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen. Dies ist aber nur der Regelfall, denn das Erreichen des Quorums führt nicht zwingend zu einer öffentlichen Beratung; die Abgeordneten des Petitionsausschusses können sich mit einer zweidrittel Mehrheit gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, eine Petition öffentlich zu beraten, obwohl sie das nötige Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erreicht hat. Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition.
Quelle: Hilfe auf der Petitionsseite
Fazit
Ich persönlich finde das Ganze eine hervorragende Möglichkeit sich mit Politik direkt auseinanderzusetzen ohne in einer Partei sein zu müssen. D.h. es lohnt sich in die Thematik einzulesen und selbst Petitionen einzureichen bzw. zu unterzeichnen. Viel Spaß damit!
Mich interessiert eure Meinung dazu!
Schreibe mir doch bitte einen Kommentar, ob du mitmachst und es für sinnvoll hälst. Vielen Dank!